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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROMETHEUS, Bedburg
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. PROMETHEUS erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa.
PROMETHEUS sie schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa. PROMETHEUS. Das gleiche
gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei Rücklieferungen wegen
falschen Aufmasses werden 25 % Wiedereinlagerungsgebühren berechnet.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten der
Produkte der Fa. PROMETHEUS sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird.
Das Risiko des falschen Aufmasses oder der falschen fernmündlichen Übertragung
der wesentlichen Maße geht zu Lasten des Bestellers. Werden Sonderanfertigungen
nach Aufmass des Bestellers angefertigt, so ist er verpflichtet, diese
abzunehmen.
Änderungswünsche gelten als Angebot über eine weitere Sonderanfertigung. Hiervon
unberührt bleiben Fabrikationsfehler, die in die Risikosphäre der Fa. PROMETHEUS
fallen.
Die Angestellten oder Arbeiter der Fa. PROMETHEUS sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Fa. PROMETHEUS an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die
in der Auftragsbestätigung der Fa. PROMETHEUS genannten Preise zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk, zuzüglich
Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht und Abfuhr.
4. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen, die der Fa. PROMETHEUS die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind von uns auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund höherer
Gewalt oder aufgrund anderer Ereignisse eintreten. Besonders hervorzuheben sind
hier Schwierigkeiten in der Beschaffung des Rohmaterials sowie Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten
eintreten. Die Fa. PROMETHEUS ist insoweit berechtigt, den Liefertermin
angemessen hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sind die Lieferzeit oder wird die
Fa. PROMETHEUS von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, so kann der Käufer
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann
sich die Fa. PROMETHEUS nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich
benachrichtigen.
Die Fa. PROMETHEUS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der
Fa. PROMETHEUS verlassen hat.
Falls der Versand ohne Verschulden der Fa. PROMETHEUS unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
Die Fa. PROMETHEUS gewährleistet, dass ihre Produkte frei von Material- und
Fabrikationsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Sie beginnt
mit dem Lieferdatum.
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel zu
prüfen. Fehlmengen und Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich
nach ihrer Entdeckung durch schriftliche Anzeige bei der Fa. PROMETHEUS zu
rügen. Mängelrügen werden durch die Fa. PROMETHEUS nur anerkannt, soweit sich
die Ware im Zustand der Anlieferung befindet.
Wird die Ware durch die Bahn befördert, werden Mängelrügen ohne bahnamtliche
Bestätigung nicht anerkannt. Bei Beförderung durch werkseigene Lastkraftwagen
oder im Wege des gewerblicher Güterverkehrs sind festgestellte Schäden durch
schriftliche Erklärung des Fahrers und der bei der Entladung beteiligten
Personen unter Angabe des Namens und der Adresse zu belegen.
Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. PROMETEUS stehen nur dem unmittelbaren
Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
Soweit eine gelieferte Sache mangelhaft ist, kann der Käufer der Ort der
Nachbesserung ein anderer als der Erfüllungsort, so hat er Arbeitszeit und
Reisekosten der Fa. PROMETHEUS nach deren Standardsätzen zu tragen. Schlägt die
Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Gewährleistung für Produkte der Fa. PROMETEUS ist vorstehend abschließend
geregelt. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Hiervon
unberührt bleiben Schadensersatzansprüche für Eigenschaftszusicherungen, die den
Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent, die der Fa. PROMETHEUS aus dem Rechtsgrund gegen den Käufer
jetzt oder künftig zustehen, werden der Fa. PROMETHEUS die folgenden
Sicherheiten gewährt. Die Fa. PROMETHEUS wird auf Verlangen die Sicherheiten
freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %
übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum der Fa. PROMETHEUS. Verarbeitung und Umbildung erfolgen
stets für die Fa. PROMETHEUS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
Erlischt das Eigentum der Fa. PROMETHEUS durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das Eigentum der Fa PROMETHEUS an der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Fa. PROMETHEUS übergeht. Der Käufer
verwahrt das Eigentum der Fa. PROMETHEUS unentgeltlich. Ware, an der die Fa.
PROMETHEUS Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, sowie sämtliche
Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt in vollem
Umfang an die Fa. PROMETHEUS ab.
Die Fa. PROMETHEUS nimmt die Abtretung hiermit an. Die Fa. PROMETHEUS ermächtigt
ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum
der Fa. PROMETHEUS hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist
die Fa. PROMETHEUS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung oder Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die
Fa. PROMETHEUS liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Zahlung
Rechnungen der Fa. PROMETHEUS sind sofort fällig. Bei Vorauskasse gewähren wir 3
% Skonto.
Die Fa. PROMETHEUS ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zuerst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen. Sie ist verpflichtet, den Käufer über die Art der
erfolgten Verrechnung zu informieren. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.
Eine Zahlung gilt dann erfolgt, wenn die Fa. PROMETHEUS über den Betrag verfügen
kann. Im Falle der Scheckeinzahlung ist das bei dessen Einlösung. Vorher gilt
die Scheckzahlung als unter Vorbehalt erfolgt. Die Fa. PROMETHEUS ist nicht
verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so geschieht
dies nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit
bei einem Geldinstitut der Fa. PROMETHEUS. Die Diskontierungen gehen zu Lasten
des Wechselgebers.
Bei Verzug des Käufers ist die Fa. PROMETHEUS berechtigt, ab dem betreffenden
Zeitpunkt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Der Käufer kann eine niedrigere Belastung nachweisen.
Werden der Fa. PROMETHEUS Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers
in Frage stellen, insbesondere bei Nichteinlösung eines Schecks oder
Zahlungseinstellung, so kann sie die gesamte Restschuld fällig stellen. Dies
gilt auch bei Scheckannahme. Weiterhin kann die Fa. PROMETHEUS Vorauszahlungen
oder Sicherheiten verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur
Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt.
9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa.
PROMETHEUS als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur
insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird,
es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das
Risiko von solchen Schaden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Verkauf von Waren über das Internet
Der Verkauf über unseren Internetshop erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen
Regelung der §§ 312b (Fernabsatzverträge), § 312c (Unterrichtung des
Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen) und § 312d (Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen).
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtliches Sondervermögen ist,
ist Bergheim / Erft ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten.
Für alle sich in diesem Zusammenhang ergebenden Rechte und Pflichten sowie für
Zahlungen, Scheck und Wechselverpflichtungen ist für beide Teile Erfüllungsort
der Sitz der Fa. PROMETHEUS in Bedburg.
12. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
Fa. PROMETHEUS und Ihrem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Prometheus
Herr C. Reiser
Adolf-Silverberg-Str. 37
50181 Bedburg
Deutschland
Telefon: 0 22 72 / 40 97 - 0
Fax: 0 22 72 / 40 97 77
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